Als Anerkennung für besondere Leistungen im Ausbildungsdienst der Feuerwehr im Land Hessen wurde 1966 vom damaligen Staatsminister des Innern und für Sport, Heinrich Schneider, das hessische Feuerwehrleistungsabzeichen gestiftet. Das Feuerwehrleistungsabzeichen wird an Feuerwehrangehörige verliehen, die das 17. Lebensjahr vollendet, an der Feuerwehrleistungsübung teilgenommen und die nachstehend aufgeführten Bedingungen erfüllt haben.

Das Feuerwehrleistungsabzeichen wird in vier Stufen verliehen:
1. Stufe: Eisernes Feuerwehrleistungsabzeichen
2. Stufe: Bronzenes Feuerwehrleistungsabzeichen
3. Stufe: Silbernes Feuerwehrleistungsabzeichen
4. Stufe: Goldenes Feuerwehrleistungsabzeichen
Sonderstufe: Goldenes Feuerwehrleistungsabzeichen mit Wiederholungszahl 5
Sonderstufe: Goldenes Feuerwehrleistungsabzeichen mit Wiederholungszahl 10
Sonderstufe: Goldenes Feuerwehrleistungsabzeichen mit Wiederholungszahl 15

Eisernes Feuerwehrleistungsabzeichen
Die erfolgreiche Teilnahme an der Feuerwehrleistungsübung. Dies bedeutet, dass die Mannschaft mindestens die Feuerwehrleistungsstufe „Bronze“ im Wettbewerb erreicht hat.

Bronzenes Feuerwehrleistungsabzeichen
Ergänzend zur Feuerwehrleistungsübung werden 16 Fachfragen aus den Feuerwehrdienstvorschriften 1,3 und 10 (Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, tragbare Leitern), sowie den Fachgebieten Unfallverhütungsvorschriften, Brennen und Löschen, Retten und Erste Hilfe, wasserführende Armaturen, Wasserversorgung, Feuerlöscher und Fahrzeugkunde gestellt. Die Höchstzeit der Beantwortung beträgt zehn Minuten.

Silbernes Feuerwehrleistungsabzeichen
Ergänzend zur Feuerwehrleistungsübung sind 32 Fachfragen zu beantworten. Dabei sind zusätzlich zu Fragen aus den Fachgebieten zum bronzenen Feuerwehrleistungsabzeichen solche aus den Fachgebieten Atemschutz und Einsatzlehre zulässig. Die Höchstzeit der Beantwortung beträgt zwanzig Minuten.

Goldenes Feuerwehrleistungsabzeichen
Ergänzend zur Feuerwehrleistungsübung sind 32 Fachfragen zu beantworten. Dabei sind zusätzlich zu Fragen aus den Fachgebieten zum silbernen Feuerwehrleistungsabzeichen solche aus den Fachgebieten Einsatztaktik und Feuerwehrdienstvorschrift 500 (Einheiten im ABC-Einsatz „Gefahrgut“) zulässig. Die Höchstzeit der Beantwortung beträgt zwanzig Minuten.

Goldenes Feuerwehrleistungsabzeichen (Sonderstufen 5,10,15):
Das goldene Feuerwehrleistungsabzeichen mit Zusatzkennzeichnung wird in drei Stufen für fünf-, zehn- und fünfzehnmalige erfolgreiche Teilnahme an der Hessischen Feuerwehrleistungsübung verliehen.

[Textquelle (verändert): Stiftungserlass des Hessischen Feuerwehrleistungsabzeichens]


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