Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Groß-Umstadt setzt sich aus den neun Stadtteilwehren Umstadt (Mitte), Dorndiel, Heubach, Kleestadt, Klein-Umstadt, Raibach, Richen, Semd und Wiebelsbach zusammen. Die Einsatzabteilungen bestehen ausschließlich aus ehrenamtlichen Helfern, die sich freiwillig zum Dienst verpflichtet haben. Diese engagierten Helfer erledigen neben Familie und Beruf eine Vielzahl von Aufgaben, die heutzutage nicht nur den klassischen Brandschutz umfassen.

Die Stadt Groß-Umstadt ist der Aufgabenträger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe gemäß dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG). Gemäß diesem Gesetz ist die Stadt verpflichtet, die in Hessen geltende 10-minütige Hilfsfrist sicherzustellen. Sollten nicht ausreichend Freiwillige zur Verfügung stehen, wäre die Stadt gezwungen, eine Pflichtfeuerwehr einzurichten oder hauptamtliche Kräfte zu beschäftigen, was hohe Personalkosten mit sich ziehen würde. Des Weiteren sind der Landkreis und das Land Träger der überörtlichen und zentralen Aufgaben sowie des Katastrophenschutzes.


35 Aktive

Bevor unsere Einsatzkräfte im Alter von 17 bis maximal 65 Jahren das erste Mal an einem Einsatz teilnehmen, müssen sie einen Grundausbildungslehrgang auf Kreisebene absolvieren. Dieser Lehrgang umfasst 70 Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 45 Minuten, in denen den Teilnehmern Basiswissen und grundlegende Tätigkeiten eines Truppmannes vermittelt werden. Der Lehrgang schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab. Zur Fortbildung sollte jeder Aktive anschließend an mindestens 40 UE Standortausbildung jährlich teilnehmen. Je nach Funktion in der Einsatzabteilung schließen sich Fach- und Führungslehrgänge an. Die Aus- und Fortbildung hierzu erfolgt bei Lehrgängen sowie Seminaren auf Kreisebene und an der Hessischen Landesfeuerwehrschule (HLFS) in Kassel oder ihrer Außenstelle Marburg-Cappel.


Aufgaben

Retten ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten und/oder durch Befreien aus einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Zwangslage.

Löschen ist sicher die bekannteste Aufgabe der Feuerwehr. Ziel ist es jedoch nicht, das Feuer einfach nur schnell zu löschen, sondern vor allem durch bedachtes Vorgehen, Existenzen zu sichern sowie Wohnungen, Arbeitsplätze und gesellschaftliche Strukturen zu erhalten! Die Anzahl der Brandeinsätze ist allerdings weltweit rückläufig, wohingegen technische Hilfeleistungen stetig zunehmen.

Bergen von Sachgütern (verunfallte Fahrzeuge, leck geschlagene Tanks, auslaufende Gefahrstoffe etc.) oder per Definition im Katastrophenschutz: „Bergung – umfasst Maßnahmen zur Befreiung von Menschen oder Tieren, die durch äußere Einwirkungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind“. Umgangssprachlich und auch in den Begriffen des Feuerwehrwesens, ist die Rede von Leichen, leblosen Tieren oder gefährdeten Sachen.

Schützen: Die Feuerwehr ist auch für den vorbeugenden Brandschutz zuständig. Hierzu zählen beispielsweise Brandsicherheitsdienste bei öffentlichen Veranstaltungen, die Durchführung von Räumungsübungen in Schulen und die Brandschutzerziehung. Des Weiteren wird die Feuerwehr zum Umwelt- und Katastrophenschutz eingesetzt: Eindämmung von Ölunfällen, chemischer, biologischer und atomarer Gefahren.

Die genaue Definition zum Aufgabenbereich der Feuerwehr findet sich in §6 HBKG.


Feuerwehrausschuss

Die Aufgabe des Ausschusses besteht darin, den Wehrführer in personellen und organisatorischen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen. In Semd übernehmen die Beisitzer zusätzlich die Koordinierung der Gerätewartung in drei Sachgebieten: Elektrotechnik, Fahrzeuge und Atemschutz.

  • Wehrführer
  • stv. Wehrführer
  • Jugendfeuerwehrwart
  • Sprecher E&A
  • 3 Beisitzer (Gerätewarte)

Der Feuerwehrausschuss tagt viermal im Jahr und bespricht sich bei Bedarf. Obwohl die Führung im Einsatz den Zug- und Gruppenführern unabhängig vom Feuerwehrausschuss obliegt, macht es aufgrund von Themenüberschneidungen Sinn, Teile der Sitzung gemeinsam abzuhalten.


Bekleidung

Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung (mit Bildern)
Anbringung von Ärmel-, Dienstgrad-, und Funktionsabzeichen