Können Feuerwehrangehörige durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe (Atemgifte) gefährdet werden, müssen je nach der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte getragen werden. Kenntnisse über Verwendungsmöglichkeiten und Schutzwirkung der Geräte, Auswahl, Ausbildung und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger sowie regelmäßige Pflege, Wartung und Prüfung der Geräte sind Voraussetzungen für die erfolgreiche Verwendung von Atemschutzgeräten.
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu: Bedeutung des Atemschutzes, Anforderungen an AGT, Ausrüstung, Gewichtsbelastung, Umluftabhängiger Atemschutz, Untersuchung G 26, Jährlicher Streckendurchgang und Einsatzzeit mit einer Pressluftflasche.
Anforderungen
Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- körperlich geeignet sein. Die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständen (3 Jahre) festzustellen.
- erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein.
- die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben (Lehrgang: ca. 12 Std. Theorie und 19 Stunden Praxis).
- regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen (Unterweisung „Einsatzgrundsätze“) und an Wiederholungsübungen teilnehmen (1 Einsatz oder 1 Übung unter Einsatzbedingungen, sowie der Besuch einer Atemschutzstrecke, jährlich!).
- zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.
Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden.
Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen für die bei den Feuerwehren anerkannten Atemschutzgeräten ungeeignet. Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen können (z.B. Ohrschmuck).
[Textquelle: Auszüge aus der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 7]
Ausrüstung
Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzschuhwerk, Flammschutzhaube, Feuerwehr-Haltegurt mit Feuerwehrbeil
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Atemschutzgerät (Pressluftflasche),
Atemschutzmaske und Flammschutzhaube
Zusatzausrüstung
- Wärmebildkamera
- Handfunkgerät
- Leinenbeutel oder anderes Leinensystem
- Handlampe
- Axt und Brechwerkzeug
- Brandfluchthauben für „gefundene“ Personen
- Trage- bzw. Rettungstuch
- Mobiler Rauchverschluss
- … weiteres nach Lage
Gewichtsbelastung
Persönlichen Schutzausrüstung: 10 kg
Atemschutzgerät: 15 kg
Zusatzausrüstung: 5-10 kg
Schlauchtragekorb: 15 kg
Gesamtgewicht: ca. 25 – 50 kg
Weitere belastende Faktoren
- enorme Hitze
- geringe Sichtweite durch Rauch (meist nur wenige cm)
- unbekannte Örtlichkeit
- Mitziehen des Schlauches
- Stress und Zeitdruck
- Gefahr durch herabfallende Teile, Einbruchgefahr, …
Umluftabhängiger Atemschutz
Umluftabhängiger Atemschutz ist, wie der Name schon sagt, von der Umluft abhängig. Atemfilter haben den Vorteil, dass Sie leichter als Pressluftatmer sind und eignen sich daher besonders für Aufräumarbeiten. Da sie von der Umluft abhängig sind, darf der Sauerstoffanteil der Umluft nicht unter 17 % liegen. Jeder Filter ist nur gegen bestimmte Gase und Schadstoffe ausgelegt. Deshalb sind die Filter einheitlich mit Farben und Nummern gekennzeichnet. Der Filter kann auf die Maske, die auch beim umluftunabhängigen Atemschutzgerät verwendet wird, aufgeschraubt werden.
Untersuchung G 26.3
Um herauszufinden, ob die Tätigkeit unter Atemschutz die Gesundheit des Atemschutzgeräteträgers gefährden kann, erfolgt in regelmäßigen Abständen die Untersuchung zur körperlichen Eignung nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gemäß G 26.3. Hierbei dürfen bestimmte Grenzwerte in keinem Fall über- oder unterschritten werden. Das Untersuchungsintervall beträgt bis zum 49. Lebensjahr 3 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr muss jährlich untersucht werden.
- Blutentnahme
- Sehtest und Hörtest
- Ruhe-EKG
- Lungenfunktionstest
- Körperliche Untersuchung
- Belastungs-EKG mit Blutdruckmessung
- Arztgespräch
Jährlicher Streckendurchgang
1. 20 Nackenzüge (á 25 kg) 2. 13 Meter Endlosleiter |
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3. Atemschutzstrecke: 44 m Parcours durch ein Labyrinth aus Gitterkäfigen in zwei Ebenen. Dieser Teil der Atemschutzstrecke ist mit Nebelmaschine und Heizstrahlern ausgestattet (Sichtweite ca. 30 cm, Temperatur bis zu 45 °C). | |
4. 20 Nackenzüge (á 25 kg) 5. 13 Meter Endlosleiter |
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6. 310 m Laufband oder 3 min Crosstrainer (ab dem 50. Lebensjahr -> 110 m Laufband) |
Einsatzzeit mit einer Pressluftflasche
Luftvorrat:
1 Flasche x 6 Liter x 300 bar = 1800 Liter Luftvorrat ideal | 1650 Liter real
Luftverbrauch leichte Arbeit:
ca. 30 Liter / Minute
Einsatzzeit: 1650 Liter : 30 Liter = ca. 55 min
Luftverbrauch mittelschwere Arbeit:
ca. 50 Liter / Minute
Einsatzzeit: 1650 Liter : 50 Liter = ca. 33 min
Luftverbrauch schwere Arbeit:
ca. 80 Liter / Minute
Einsatzzeit: 1650 Liter : 80 Liter = ca. 20 min