Vorbeugender Brandschutz
Einbaupflicht in Hessen…
… für Neu- und Umbauten seit 24.06.2005
… für bestehende Wohnungen seit 31.12.2014
… pro Etage im Flur, in allen Kinder- und Schlafzimmern, sowie in Aufenthaltsräumen, in denen Personen „bestimmungsgemäß“ schlafen
Verantwortlich in Hessen…
… für den Einbau: Eigentümer/Vermieter
… für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer/Vermieter (mietrechtliche Pflicht BGB)
Kohlenstoffmonoxid (CO), kurz Kohlenmonoxid, ist ein gefährliches Atemgift, dass man nicht sehen, riechen oder schmecken kann. Es entsteht häufig bei einer Verbrennung unter Sauerstoffmangel. Betroffene bemerken nicht, wenn sie Kohlenmonoxid einatmen, denn es gibt keine typischen Symptome wie Husten oder Atemnot. Darüber hinaus kann das Gas mühelos durch Wände oder Fußböden dringen, sodass es auch in Räumen auftritt, in denen sich keine potenzielle CO-Gefahrenquelle befindet. Alle Faktoren zusammengenommen machen CO so heimtückisch. Abhängig von der Konzentration in der Raumluft kann eine Kohlenmonoxidvergiftung zu erheblichen Beschwerden, Bewusstlosigkeit und zu massiven gesundheitlichen Spätfolgen bis hin zum Tod führen.
Brandklassen
A – feste, glutbildende Stoffe
B – flüssige oder flüssig werdende Stoffe
C – Gase
D – Metalle
F – Speiseöle und -fette
Für den Heimgebrauch empfehlen wir Schaumlöscher (AB) nach DIN EN 3. Pulverlöscher (ABC) sind grundsätzlich ebenfalls geeignet, allerdings häufig für beachtliche Löschmittelschäden in Innenräumen verantwortlich.
Versuchen Sie niemals Fettbrände mit Wasser zu löschen! Auch Feuerlöscher und Löschdecken sind nur bedingt geeignet. Am besten nutzen Sie bei einer brennenden Pfanne oder Fritteuse einen Topfdeckel, um damit dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen. Führen Sie diesen Löschversuch allerdings nur durch, wenn es verletzungsfrei möglich ist. Ansonsten wählen Sie den Notruf 112.
Auf dem Foto bzw. im Video ist eine Fettexplosion von 300 ml handelsüblichem Speiseöl und 100 ml Leitungswasser zu sehen. In Fritteusen werden häufig 3-5 Liter Fett genutzt. Beim Löschversuch werden aus einem Liter Wasser ca. 1700 Liter Wasserdampf. In der Küche entsteht somit ein Flammeninferno und es besteht Lebensgefahr! Beim Erhitzen von Fett auf einem Herd existieren auf der Herdplatte Temperaturen von bis zu 400°C. Ist die Herdplatte zu heiß eingestellt, entzündet sich das siedende Speisefett ab einer Temperatur von ca. 300°C von selbst. Die Oberfläche brennt.
Kaminbrände (oder auch Schornsteinbrände genannt) entstehen, wenn sich abgelagerter Ruß entzündet, der durch unvollständige Verbrennung entstanden ist. Die Faustformel 1 Liter Wasser = 1700 Liter Wasserdampf, gilt im Übrigen auch bei Kaminbränden. Somit zählt auch hier: Auf keinen Fall Löschversuche mit Wasser unternehmen! Wählen Sie den Notruf 112. Die Feuerwehr zieht den zuständigen Bezirksschornsteinfeger hinzu.
Bei diesem Brand, welcher meist frühzeitig durch Funkenflug am Kamin zu erkennen ist, besteht die Gefahr, dass sich die Wände so stark erhitzen, dass Tapeten und angrenzende Möbel in Brand geraten können. Außerdem besteht die Gefahr der Rauchgasvergiftung, wenn die Schadstoffe (z.B. Kohlenstoffmonoxid) nicht mehr über den Kamin abziehen können und somit in Wohnräume eindringen.
Um solche Missverständnisse und teure Einsatzkosten zu vermeiden, gibt es eine „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (PflAbfV)“, in der geregelt ist, dass das Verbrennen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Abfälle angemeldet werden muss. Wer das nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld belegt. Die Verordnung enthält alle wissenswerten Regeln zum Umgang mit dem Feuer, so dass niemand und nichts geschädigt wird. So dürfen pflanzliche Abfälle nur unter ständiger Aufsicht von einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr, samstags von 08:00 bis 12:00 Uhr verbrannt werden. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
Anmeldung Groß-Umstadt und Stadtteile: Verbrennungsanzeige online oder telefonisch unter 06078 781311 (mindestens zwei Tage im Voraus!). Das UmStadtBüro gibt die Meldung weiter an die Zentrale Leitstelle, um Fehlalarmierungen der Feuerwehr möglichst zu vermeiden. Nutzfeuer können allerdings auch trotz erfolgter Anmeldung von der Feuerwehr gelöscht werden, wenn ein Verstoß gegen die oben genannte Verordnung vorliegt.
In der Semder Mehrzweckhalle ist eine Gefahrenmeldeanlage (Hausalarm) vorhanden. Muss diese, z.B. wegen Nebel oder Feuershow, ganz oder teilweise außer Betrieb genommen werden, oder ist defekt, ist vom Veranstalter ein Brandsicherheitsdienst zur Kompensation anzufordern. Der BSD ist frühzeitig vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt der Stadt Groß-Umstadt zu beantragen.
Verkehr
Sonstiges
Für die Beseitigung von Wespennestern sind grundsätzlich gewerbliche Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.
Die Feuerwehr darf die Beseitigung eines Wespennests nur im öffentlichen Interesse vornehmen. Dies liegt in der Regel nur dann vor, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es liegt eine konkrete Gefahr im Verzug (Notfall) durch das Wespennest vor. Ein Notfall kann beispielsweise dann angenommen werden, wenn eine problematische Ansiedlung von Hautflüglern (z.B. Bienen, Wespen, Hornissen u. Ä.) in unmittelbarer Nähe von Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Schulen, Kindergärten, Altenheimen, Krankenhäusern) oder Behausungen von Personen mit entsprechendem Allergiepotenzial vorliegt.
- Hilfestellung kann nicht oder nicht in der notwendigen Schnelligkeit durch ein gewerbliches Schädlingsbekämpfungsunternehmen geleistet werden.
- Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich.
Die Beseitigung von Insekten durch die Feuerwehr ist nicht kostenlos und wird in Semd nach Gebührensatzung der Stadt Groß-Umstadt verrechnet. Weiterführende Informationen der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg und eine Liste der Wespenberater finden Sie hier.
Semd umfasst insgesamt eine Fläche von 15,99 km². Davon sind ca. 8 km² (800 Hektar) Wald, der dem Land Hessen gehört. Im Rahmen der hessischen Gebietsreform im Jahr 1977, wurde die zuvor eigenständige Gemeinde Semd, als Stadtteil der Stadt Groß-Umstadt eingemeindet. Die Gesamtfläche der Gemarkung Groß-Umstadt beträgt 86,84 km².
Karte von © OpenStreetMap-Mitwirkende