Am Mittwochabend beschäftigte sich die Semder Einsatzabteilung näher mit dem Umstädter Löschgruppenfahrzeug 10, welches Anfang des Jahres ausgeliefert wurde.
Unser TSF-W feiert im kommenden Jahr seinen 25. Geburtstag. Dies ist für Feuerwehrfahrzeuge jedoch zeitgleich der Moment, in dem eine Ersatzbeschaffung ansteht, unter anderem da sich Reparaturen häufen und Ersatzteile zumeist nur schwer und wenn überhaupt zu hohen Preisen beschaffen lassen. Dies können wir in Semd leider bestätigen.
Doch bis zur Ersatzbeschaffung eines Einsatzfahrzeugs ist es ein weiter Weg. Bereits im Jahr 2019 startete die Fortschreibung des sogenannten Bedarfs- und Entwicklungsplanes der Feuerwehr der Stadt Groß-Umstadt. Hierzu bildete man seitens Wehrführerausschuss mehrere Arbeitskreise und beleuchtete die Belange der 9 Stadtteilwehren für die nächsten 5 Jahre sehr genau. Im Arbeitskreis Fahrzeuge und Ausrüstung wirkte unser Wehrführer André Kinz mit. Viele ehrenamtliche Stunden über die örtlichen Tätigkeiten hinaus sollten bis zum fertigen BEP folgen.
Der BEP wird zwar vom Wehrführerausschuss verfasst und vorgeschlagen, zur Verabschiedung sind jedoch einige Gremien involviert. Nachdem der Kreisbrandinspektor seine Stellungnahme zu dem 63-seitigen BEP gab, konnte er nach geringen Anpassungen im parlamentarischen Büro der Stadt Groß-Umstadt eingereicht werden. Hier setzte man sich zunächst im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) mit den Kosten für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe auseinander. Parallel informierte Wehrführer Kinz den Ortsbeirat zur Wichtigkeit der Anschaffungen im Detail. Auch Stadtbrandinspektor Stephan Teich nutzte ein Zeitfenster bei den Stadtverordneten zur Vorstellung der Freiwilligen Feuerwehr und der Feuerwehrvereine mit ihren Aufgaben. Im kommunal letzten Schritt stimmten die Stadtverordneten den Empfehlungen des Wehrführerausschusses und des HFA zur Umsetzung des BEP einstimmig zu.
Nach Freigabe der Kosten erfolgten Förderanträge beim Land Hessen, in dem sich auch unsere Ersatzbeschaffung wiederfand. Auch wenn die Stadt Groß-Umstadt der gesetzliche Aufgabenträger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe in der Kommune ist, können beim Land Fördermittel beantragt werden. Die Priorisierung der Fördermittelanträge liegt beim Landkreis und seinen Bürgermeistern. Es gibt zwar keine Garantie, dass Fördermittel bewilligt werden, wir sind jedoch aufgrund unserer hohen Zahl an Einsatzkräften und des super Ausbildungsstandes guter Dinge, dass wir im Sommer 2022 eine Bewilligung erhalten.
Sobald die Kosten zur Ersatzbeschaffung gedeckelt sind, also der Förderantrag bewilligt wurde, kann eine Ausschreibung zum anschließenden Kauf des neuen Löschfahrzeuges erfolgen.