20.11.2012 | FEUERWEHR

• Rechtsgrundlagen beim Öffnen von Fenstern und Türen
• Aufbau und Funktion verschiedener Profilzylinder
• Zerstörungsfreies Öffnen von zugefallenen Türen
• Zerstörungsfreies Öffnen von verschlossenen Türen
• Zerstörungsfreies Öffnen von Fenstern
• Aufbohren von Zylindern

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Die Feuerwehr Semd verfügt über einen eigenen Tür- und Fensteröffnungssatz. Dieser darf allerdings nur eingesetzt werden, wenn Gefahr in Verzug ist, also ein Menschenleben gefährdet, oder z.B. die Gefahr eines Brandes gegeben ist. Für „undringliche Türöffnungen“ ist der Schlüsseldienst zuständig.